Wie Industrie, Handel und Dienstleistung stehen auch Städte und Gemeinden vor massiven Veränderungen im Bereich des Personalwesens. Zu den Merkmalen dieser Transformation gehören:
Wir von ASARIKOM – Beratung für Städte und Gemeinden unterstützen Führungskräfte in Kommunen und kommunalen Betrieben gezielt bei der Lösung der vorgenannten Herausforderungen. Und zwar aktiv, leidenschaftlich und inhaltsstark. Wir plädieren dafür, die Veränderungen im Personalbereich nicht als Belastung, sondern als Chance zu sehen. Unsere Erfahrungen zeigen: Gelingt es, die Personalarbeit ein wenig neu auszurichten, hat dies durchgreifenden Erfolg für die gesamte Leistungsfähigkeit einer kommunalen Einrichtung.
Zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Personalarbeit für Kommunen zählen konkret folgende Komponenten, die einzeln oder gebündelt abgerufen werden können.
Damit Prozesse in Verwaltungen leistungsstark und ohne Reibungsverluste funktionieren können, sind schriftlich formulierte Stellenbeschreibungen probate und in der Industrie seit vielen Jahren angewandte Verfahren. Zu unterscheiden sind diese von Stellenausschreibungen, die für die Gewinnung von Mitarbeitern verwendet werden.
Wir helfen kompetent bei der Planung, der inhaltlichen Vorbereitung und textlichen Gestaltung dieser Stellenbeschreibungen: Bei einer Zusammenarbeit mit ASARIKOM – Beratung für Städte und Gemeinden verfügen Sie am Ende über Dokumente, die unter anderem folgende Inhalte definieren:
Damit potenzielle MitarbeiterInnen sich mit einer offenen Stelle auseinandersetzen und danach eine aussagekräftige Bewerbung schicken können, sind gut und gezielt formulierte Stellenausschreibungen von zentraler Bedeutung. Diese Anforderung gilt umso mehr, als sich durch neue mediale Kanäle auch komplett neue Ausschreibungsformen, z. B. Funnels, anbieten. Im Rahmen einer Zusammenarbeit mit ASARIKOM – Beratung für Städte und Gemeinden erhalten Sie die im Folgenden aufgelistete Unterstützung mit Mehrwert.
Bewerbungen entgegenzunehmen, zu sichten und zu bewerten, kann eine zeitaufwändige Aufgabe sein. Dies gilt erst recht, wenn man auf die gesetzlichen Dokumentationspflichten und Antidiskriminierungsgesetze achten muss. Als Dienstleister übernehmen wir für Kommunen den gesamten Prozess der BewerberInnenvorauswahl wie im Folgenden konkret dargestellt.
Das Assessment Center ist in der Wirtschaft eine probate und gängige Methode, um die Qualifikation von BewerberInnen in der Praxis zu bewerten. Verstanden wird unter dem Begriff ein in der Regel mehrstündiges Verfahren, in dem typische Problemstellungen aus der Praxis simuliert werden. Aufgabe der TeilnehmerInnen ist es, diese zu bearbeiten und ihre eigenen Lösungen zu präsentieren. Elemente von Assessment Centern sind üblicherweise:
Aufgrund des Praxisbezugs, vor allem aber aufgrund der maximalen Vergleichbarkeit der Lösungsansätze gelingt es, ein objektives Bild der Fähigkeiten eines Bewerbers oder einer Bewerberin zu erhalten. Der Informationsgewinn geht weit über die Umsetzung eines Vorstellungsgespräches hinaus.
In der Regel werden Assessment Center mit einer Bewertungsmatrix verknüpft. Das heißt: Entsprechend der erbrachten Leistung – zum Bespiel der Lösungskompetenz, der Herangehensweise oder der Umsetzung – werden Punkte verteilt. Nach Abschluss des Verfahrens besteht dann die Möglichkeit, die BewerberInnen anhand der vergebenen Punkte zu bewerten und ein objektives Ranking zu erstellen.
Im Rahmen der Assessment Center-Arbeit übernimmt ASARIKOM – Beratung für Städte und Gemeinden die folgenden Aufgaben.
Um einer Auswahlkommission die Möglichkeit zu geben, sich ganz auf die Antworten der BewerberInnen zu konzentrieren, übernehmen wir auch die Moderation und Führung von Vorstellungsgesprächen. Unser besonderer Fokus liegt dabei auf einer Fragetechnik, die für viele BewerberInnen unerwartet und nicht planbar ist.
Im Rahmen der Moderation von Vorstellungsgesprächen übernimmt ASARIKOM – Beratung für Städte und Gemeinden die folgenden Aufgaben.
Bewerbungen zu prüfen und die übermittelten Inhalte zu bewerten, ist heute mit deutlich höheren Anforderungen verbunden als noch vor einigen Jahren. Ursache hierfür sind unter anderem gesetzliche Vorgaben, mit denen Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen vermieden werden sollen. Lassen sich diese nachweisen, können zum Teil erhebliche Strafen für den ArbeitgeberInnen drohen. Folge sind eine deutlich umfangreichere Dokumentationspflicht für die Personalabteilung, konkret der nachvollziehbare Nachweis, warum eine Person ausgewählt wurde, eine andere aber nicht. Unsere Beratung zeigt Ihnen, wie Sie Fehler bei der Dokumentation der BewerberInnenauswahl vermeiden.